Wege

"Um zu überzeugenden Lösungen zu kommen, muss man manchmal auch unkonventionelle Wege gehen."

Verkehrsrecht

Verkehrsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Verkehr

"Nicht alles, was auffällt und Vorurteile weckt, trägt auch in gleichem Maße Schuld."

Wie können wir Ihnen helfen?

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(0208) 45 95 50

Wir beraten Sie umfassend zu rechtlichen Fragen rund um das Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Unsere Dienstleistungen hinsichtlich des Verkehrszivilrechts umfassen das Verkehrsunfallrecht (d. h. die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden), Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Schadensausgleich bei „Totalschaden“, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Schadensmanagement (d. h. außergerichtlicher Schriftverkehr mit den Versicherungen, Fristenkontrolle usw.) und das Verkehrssicherungsrecht (Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung).

Beim Verkehrsstrafrecht ist für es für die Beurteilung und Einschätzung des richtigen weiteren Vorgehens unerlässlich zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen. Die Akteneinsichtnahme ist Ihnen nur über die Beauftragung eines Rechtsanwalts möglich. Des Weiteren bieten wir Ihnen die Verteidigung im Ermittlungs- und späteren Strafverfahren an. Die Kosten hierfür werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts bieten wir unsere Beratung z. B. hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen, Alkoholfahrten, Rotlichtverstöße, Telefonierens während der Fahrt, Bußgeld, Parkverstöße, Probezeit und Nachschulung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug), Fahrverbot und vieles mehr an.

 

Ihre Ansprechpartner für Verkehrsrecht in Mülheim a. d. Ruhr sind:

Frau Rechtsanwältin Andrea Lampe
Herr Rechtsanwalt Stefan Schwarz
Frau Rechtsanwältin Silvia Fydanidis